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   BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 362.93   

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BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 362.93 (https://dejure.org/1993,10086)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.1993 - 9 C 362.93 (https://dejure.org/1993,10086)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 1993 - 9 C 362.93 (https://dejure.org/1993,10086)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag eines vietnamesischen Staatsangehörigen auf Anerkennung als Asylberechtigter - Drohende Bestrafung wegen Republikflucht und Wehrdienstentziehung - Anwendungsbereich des Reintegrationsabkommens - Möglichkeit einer straffreien und freiwilligen Rückkehr nach Vietnam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 362.93
    Dieses Abkommen ist, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - (DVBl 1993, 324, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) ausgeführt hat, auch zwischenzeitlich in Kraft getreten; das Auswärtige Amt hat dies in einer Auskunft vom 6. März 1993 gegenüber dem Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigt und als Tag des Inkrafttretens den 16. Oktober 1992 genannt.

    Dieser Maßstab ist bei einem nicht vorverfolgt aus seinem Heimatstaat ausgereisten Asylsuchenden, wovon das Berufungsgericht im Falle des Klägers ausgeht, im Abschiebungsschutzverfahren des § 51 Abs. 1 AuslG ebenso anzuwenden wie im Asylanerkennungsverfahren (Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - a.a.O. m.w.N.).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - (a.a.O.) entschieden hat, ist es dem Kläger zumutbar, die durch das "Reintegrationsabkommen" eröffnete Möglichkeit der straffreien Rückkehr nach Vietnam in Anspruch zu nehmen, es sei denn, er muß aus anderen, von der Straffreiheitsgarantie nicht erfaßten Gründen politische Verfolgung befürchten.

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 362.93
    Der Senat stützt sich insoweit auf die übereinstimmende Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht, die in gleicher Weise für das Asylanerkennungsverfahren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (jetzt: Art. 16 a GG) wie für das Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG gilt (vgl. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - a.a.O.), wonach des Schutzes vor politischer Verfolgung im Ausland nicht bedarf, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden kann (BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 m.w.N.) oder - in entsprechender Anwendung dieses Grundgedankens - durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann.

    Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 3.000,00 DM festgesetzt (§§ 13 Abs. 1, 14 Abs. 1 GKG; vgl. Beschluß vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 55).

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88

    Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht -

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 362.93
    Das Berufungsgericht hat ferner zutreffend geprüft, ob die drohende Bestrafung wegen unerlaubten Verbleibens im Ausland politischen Charakter aufweist, und dazu die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten, im Grundsatz auch heute noch gültigen Maßstäbe zur Bestrafung wegen "Republikflucht" als politische Verfolgung angelegt (Urteile vom 26. Oktober 1971 - BVerwG 1 C 30.68 - BVerwGE 39, 27 und vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - BVerwGE 81, 41).

    Dieses wird nunmehr dem bisher nicht gewürdigten Tatsachenvortrag des Klägers nachgehen und, falls es sich von dessen Wahrheitsgehalt überzeugt hat (vgl. zu diesem Erfordernis Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180), prüfen müssen, ob die geltend gemachte Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung den Kläger auch wegen asylerheblicher Merkmale, insbesondere wegen einer wirklichen oder vermuteten mißliebigen politischen Überzeugung treffen soll (vgl. Urteile vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 131.90 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 21 und vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - BVerwGE 81, 41 [BVerwG 06.12.1988 - 9 C 22/88] ).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 362.93
    Der Senat stützt sich insoweit auf die übereinstimmende Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht, die in gleicher Weise für das Asylanerkennungsverfahren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (jetzt: Art. 16 a GG) wie für das Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG gilt (vgl. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - a.a.O.), wonach des Schutzes vor politischer Verfolgung im Ausland nicht bedarf, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden kann (BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 m.w.N.) oder - in entsprechender Anwendung dieses Grundgedankens - durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann.
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 362.93
    Dieses wird nunmehr dem bisher nicht gewürdigten Tatsachenvortrag des Klägers nachgehen und, falls es sich von dessen Wahrheitsgehalt überzeugt hat (vgl. zu diesem Erfordernis Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180), prüfen müssen, ob die geltend gemachte Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung den Kläger auch wegen asylerheblicher Merkmale, insbesondere wegen einer wirklichen oder vermuteten mißliebigen politischen Überzeugung treffen soll (vgl. Urteile vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 131.90 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 21 und vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - BVerwGE 81, 41 [BVerwG 06.12.1988 - 9 C 22/88] ).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 362.93
    Zwar hat das Berufungsgericht Anhaltspunkte dafür festgestellt, daß diese Strafvorschrift an sich nicht nur "auf dem Papier" steht; für freiwillig auf der Grundlage des "Reintegrationsabkommens" zurückkehrende vietnamesische Staatsangehörige hat der vietnamesische Staat aber zwischenzeitlich, wie ausgeführt, ausdrücklich auf die Anwendung dieser Vorschrift verzichtet, so daß insoweit bei der gebotenen "qualifizierenden" Betrachtungsweise (vgl. hierzu Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162 [BVerwG 05.11.1991 - 9 C 118/90] ) die für eine Anwendung dieser Vorschrift sprechenden Umstände offensichtlich nicht mehr die dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen.
  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 131.90

    Asylanspruch wegen Nachfluchtgrund - Asylrelevanz der Wehrdienstentziehung -

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 362.93
    Dieses wird nunmehr dem bisher nicht gewürdigten Tatsachenvortrag des Klägers nachgehen und, falls es sich von dessen Wahrheitsgehalt überzeugt hat (vgl. zu diesem Erfordernis Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180), prüfen müssen, ob die geltend gemachte Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung den Kläger auch wegen asylerheblicher Merkmale, insbesondere wegen einer wirklichen oder vermuteten mißliebigen politischen Überzeugung treffen soll (vgl. Urteile vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 131.90 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 21 und vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - BVerwGE 81, 41 [BVerwG 06.12.1988 - 9 C 22/88] ).
  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89

    Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 362.93
    Eine abschließende Antwort auf die Frage nach dem politischen Charakter der Strafvorschrift des Art. 89 Nr. 1 VStGB kann hier allerdings ebenso dahingestellt bleiben wie die Antwort auf die Frage, ob die Verfolgungsprognose des Berufungsgerichts insoweit den an sie zu stellenden Anforderungen entspricht (vgl. hierzu Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92 sowie Urteile vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141 und vom 9. April 1991 - BVerwG 9 C 91.90 - Buchholz 402.25 §.1 AsylVfG Nr. 143), denn eine Bestrafung des Klägers aufgrund dieser Vorschrift ist nicht beachtlich wahrscheinlich.
  • BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90

    Tatsächliche Verfolgunsbetroffenheit junger Tamilen in Sri Lanka - Anerkennung

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 362.93
    Eine abschließende Antwort auf die Frage nach dem politischen Charakter der Strafvorschrift des Art. 89 Nr. 1 VStGB kann hier allerdings ebenso dahingestellt bleiben wie die Antwort auf die Frage, ob die Verfolgungsprognose des Berufungsgerichts insoweit den an sie zu stellenden Anforderungen entspricht (vgl. hierzu Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92 sowie Urteile vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141 und vom 9. April 1991 - BVerwG 9 C 91.90 - Buchholz 402.25 §.1 AsylVfG Nr. 143), denn eine Bestrafung des Klägers aufgrund dieser Vorschrift ist nicht beachtlich wahrscheinlich.
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1993 - 9 C 362.93
    Eine abschließende Antwort auf die Frage nach dem politischen Charakter der Strafvorschrift des Art. 89 Nr. 1 VStGB kann hier allerdings ebenso dahingestellt bleiben wie die Antwort auf die Frage, ob die Verfolgungsprognose des Berufungsgerichts insoweit den an sie zu stellenden Anforderungen entspricht (vgl. hierzu Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92 sowie Urteile vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141 und vom 9. April 1991 - BVerwG 9 C 91.90 - Buchholz 402.25 §.1 AsylVfG Nr. 143), denn eine Bestrafung des Klägers aufgrund dieser Vorschrift ist nicht beachtlich wahrscheinlich.
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 13.87

    Asylrecht - Fluchtalternative - Syrich-orthodoxe Christen - Türkei

  • BVerwG, 26.10.1971 - I C 30.68

    Politische Verfolgung bei in Abwesenheit ausgesprochenen Strafen - Die Bestrafung

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.1994 - A 16 S 486/94

    Zur Gefahr einer Verurteilung nach Art 82 StGB-Vietnam wegen exilpolitischer

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts umfaßt diese Straffreiheitsgarantie nur Rechtsverstöße, die "im Zusammenhang mit der Ausreise aus Vietnam oder dem Aufenthalt im Ausland" stehen (vgl. z.B. Urteil vom 1.7.1993 - 9 C 362.93 -).
  • BVerwG, 11.10.1993 - 9 B 603.93

    Anspruch auf Abschiebungsschutz - Straffreiheitsgarantie des Abkommens zwischen

    Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht angenommen, das Reintegrationsabkommen sei auch auf diesen Personenkreis anwendbar (vgl. Urteil vom 1. Juli 1993 - BVerwG 9 C 362.93 -).
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